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Legalisation

Beglaubigungen, Apostillen und Legalisierungen

Haben Sie private oder geschäftliche Dokumente, die übersetzt, beglaubigt oder legalisiert werden müssen? Dann sind Sie hier genau richtig! Gerne helfen wir Ihnen dabei, dass Ihre Dokumente bei der zuständigen Behörde amtlich und rechtlich anerkannt werden.

Und so einfach funktioniert es!

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Senden Sie uns einen Scan Ihrer Dokumente an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und erhalten Sie innert 1 Stunde eine unverbindliche Offerte
2
Senden Sie uns Ihre Dokumente per Einschreiben zu – diese werden von uns umgehend bearbeitet
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Erhalten Sie Ihre Dokumente fristgerecht per Einschreiben oder per Kurier zugeschickt

Falls Sie Fragen oder Unklarheiten haben, dann kontaktieren Sie uns rund um die Uhr unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder +41 41 410 61 61. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Was tun wir?

Wir bieten Ihnen einen schnellen, einfachen und günstigen Service zur Legalisation Ihrer privater oder geschäftlicher Dokumente. Egal ob Sie eine beglaubigte Übersetzung, eine Apostille oder eine konsularische Legalisierung benötigen – wir sind Ihr Ansprechpartner.

Die Legalisation von Dokumenten erfolgt oftmals einem mehrstufigen Verfahren. Je nach Verwendungszweck muss das Dokument durch eine örtliche Behörde resp. eine Kantons- oder Bundesbehörde sowie anschliessend durch eine Konsularabteilung eines bestimmten Landes beglaubigt werden, um als echt und rechtsgültig anerkannt zu werden.

Apostille

Die Apostille ist ein Stempel, mit dem die Echtheit eines offiziellen Dokuments bestätigt wird. Apostillen werden von den zuständigen Schweizer Staatskanzleien ausgestellt, die damit die Echtheit des Dokuments bescheinigen. Sie wird in all den Ländern akzeptiert, die dem Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Das Dokument muss dann nicht mehr der entsprechenden Botschaft vorgelegt werden.

Wir können für Sie Apostillen für kantonale oder eidgenössische Dokumente einholen. Ebenso für beglaubigte Kopien oder Übersetzungen.

Für die Länder die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind, muss die Überbeglaubigung von dem entsprechenden Konsulat oder Botschaft eingeholt werden.

Legalisierung

Für die Länder die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind, muss die Überbeglaubigung beim entsprechenden Konsulat resp. der Botschaft eingeholt werden.

Unter Überbeglaubigung resp. Legalisation versteht man die offizielle Feststellung der Echtheit und Rechtsgültigkeit von Dokumenten zur Verwendung im Ausland. Wenn Sie ein in der Schweiz ausgestelltes offizielles Dokument im Ausland verwenden möchten, verlangen die dortigen Behörden meist eine Legalisation, bevor es als gültig angesehen werden kann.

Wir können für Sie Legalisationen bei sämtlichen Konsulaten einholen. Jedes Land hat seine eigenen Legalisationsvorschriften, die sich je nach Art des Dokuments und dem Verwendungszweck unterscheiden. Kontaktieren Sie uns für eine Offerte.

Beglaubigte Übersetzungen

Als professionelle Übersetzungsagentur können wir Ihre Dokumente bei Bedarf in alle erwünschten Sprachen übersetzen und Ihnen dafür ein Zertifikat ausstellen. Wenn Ihre Dokumente für den offiziellen Gebrauch bei Behörden, Ämtern oder Institutionen im In- und Ausland bestimmt ist, benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung Ihrer Übersetzung, also eine beglaubigte Übersetzung. Die notarielle Beglaubigung verleiht Ihrer Übersetzung die Rechtswirksamkeit und wird amtlich anerkannt.

Durch unseren Notariats-Service können wir Ihnen sowohl notarielle beglaubigte Kopien als auch beglaubigte Übersetzungen organisieren. Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit.

 

Dokumente, die häufig legalisiert werden müssen:

Wir unterstützen Sie sowohl bei privaten als auch bei geschäftlichen Dokumenten die für den amtlichen Gebrauch legalisiert werden müssen.

Im privaten Bereich werden oft folgende Dokumente notariell beglaubigt übersetzt:

  • Zivilstandsdokumente: Geburtsurkunden, Geburtsscheine, Ehescheine
  • Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Scheidungsverträge
  • Arztzeugnisse, Impfausweise
  • Mietverträge, Wohnsitzbescheinigungen
  • Betreibungs- und Strafregisterauszüge
  • Papiere für Immigration, Emigration und Einbürgerungsgesuche
  • Pässe, Ausweise und Visa

Im geschäftlichen Umfeld verlangen ausländische Staaten oder Unternehmen folgende Dokumente entweder legalisiert (notariell beglaubigte Übersetzungen oder Kopien):

  • Schul- pder Universitätszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Diplome, Lebensläufe
  • Arbeitsverträge, Handelsverträge, Kaufverträge, Kreditverträge
  • Patente und Patentanmeldungen
  • GeschäftsbedingungenHandelsregisterauszüge und Statuten
  • Handelsregisterauszüge und Statuten
  • Zertifikate, (Export)-Bescheinigungen, Rechnungen und Ursprungszeugnisse
  • Steuererklärungen
  • Bankverbindungen

Auf welchen Ämtern / Behörden beglaubigen wir?

Die Legalisierung läuft oftmals in einem mehrstufigen Verfahren ab. In vielen Fällen muss das Dokument zuerst durch eine örtliche Behörde, eine Bezirk- oder Landesbehörde sowie anschliessend durch die Botschaft des jeweiligen Landes beglaubigt werden, um als echt und rechtsgültig anerkannt zu werden.

Wir sind Ihnen dabei von A-Z behilflich!

Bei folgenden Ämtern und Institutionen können wir für Sie Dokumente beglaubigen lassen:

  • Notariat landesweit
  • Bezirksgericht
  • Landesgericht
  • Handelsgericht
  • Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat
  • Landesregierung
  • Wirtschaftskammer
  • Diverse Ministerien
  • Arabische Handelskammer
  • Landes- oder Stadtschulrat
  • Ausländische Konsulate
  • Häufig angefragte Länder:
    Ägypten
    Ägypten
    Algerien
    Algerien
    China
    China
    Irak
    Irak
    Iran
    Iran
    Libanon
    Libanon
    Libyen
    Libyen
    Oman
    Oman
    Qatar
    Qatar
    Russland
    Russland
    Saudi Arabien
    Saudi Arabien
    VAE
    VAE

Wir sind in Europa in diversen Ländern mit eigenen Büros vertreten und können Ihnen dank unserem internationalen Netzwerk in einer Vielzahl an Ländern behilflich sein mit der Legalisierung von Dokumenten. D.h. auch wenn Ihre Dokumente nicht in der Schweiz ausgestellt wurden, können wirdiese trotzdem für Sie legalisieren lassen, ohne dass Sie extra ins Ursprungsland des Dokumentes reisen müssen.

In folgenden Ländern können wir Ihnen unseren Legalisierungsservice anbieten:

Deutschland
Deutschland
Österreich
Österreich
Slowakei
Slowakei
Frankreich
Frankreich
Polen
Polen
Tschechien
Tschechien
Holland
Holland
Portugal
Portugal
Ungarn
Ungarn
Irland
Irland
Russland
Russland
USA
USA
Kanada
Kanada
Schweiz
Schweiz
VAE
VAE
Kroatien
Kroatien
Spanien
Spanien
Vereinigtes Königreich
Vereinigtes Königreich

Beglaubigung / Legalisierung pro Behörde

Unsere Servicegebühren
Bei 1 Behörde CHF 50.00.-
Bei 2 Behörden CHF 40.00.-
Ab 3 Behörden CHF 30.00.-
Zusatzservices & Versand
Expressbearbeitung (pro Auftrag) CHF 30.00.-
Anfertigung von Konsularkopien CHF 1.00.- / Kopie
Versand per Einschreiben CHF 6.00.-
Versand per DHL Europa CHF 60.00.-
Versand per DHL weltweit CHF 80.00.-
Direktlieferung per Autokurier Auf Anfrage
Nationale Behörden & Notar
Notarielle Beglaubigung CHF 30.00.-
Staatskanzlei CHF 30.00.-
Handelskammer CHF 30.00.-
Bundeskanzlei CHF 20.00.-

Ausländische Behörde

Wir können Legalisierungen bei allen beliebigen Konsulaten für Sie einholen. Die Preise ändern sich laufend und sind abhängig von der Art des Dokumentes. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte Offerte per E-Mail oder telefonisch.

Non-Swiss Dokumente

Wenn ein Dokument ursprünglich nicht in der Schweiz ausgestellt wurde, muss es im entsprechenden Land legalisiert werden. Durch unser internationales Partnernetzwerk können wir für die meisten Länder einen solchen Service anbieten. Die Preise variieren von Land zu Land. Kontaktieren Sie uns für eine Offerte.

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