Dem Beschluss N483 der Regierung der Republik Kasachstan vom 26 Juni 2015 folgend (Ergänzungen zum Beschluss N148 vom 21. Januar 2012), werden die Bürger folgender Staaten von der Visumpflicht nach Kasachstan befreit: Australien, Belgien, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Japan, Malaysia, Monaco, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Ungarn, USA.
Diese Regelung gilt ausschliesslich bei einem Aufenthalt bis zu 15 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Überquerung der Staatsgrenze. Sie ist gültig ab dem 16. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2017 und sowohl für Touristen als auch Privat-, Geschäftsreisende sowie Transitpassagiere.
Bitte beachten Sie, dass bei längerem Aufenthalt weiterhin ein Visum erforderlich ist. Wir sind spezialisiert auf alle Arten von Visa nach Kasachstan und können das Visum beim Konsulat in Bern für Sie einholen. Falls nötig besorgen wir auch ein Einladungsschreiben von bis zu einem Jahr gültig für multiple Einreise. Auch über unsere Standorte in Wien, Dublin oder Zagreb können wir Ihnen ein Visum nach Kasachstan einholen.
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